Die Kegel beim Kegeln

Kegel AF (Alte Form)

Für den Sportbetrieb/Wettkämpfe dürfen nur die von der WNBA zugelassenen Kegel verwendet werden.
Ein Satz Kegel besteht aus 8 Normalkegeln und Kegel 5 (mit Kappe).

Innerhalb eines Satzes müssen die Kegel zueinander passen und der Gewichtsun- terschied zwischen dem schwersten und dem leichtesten Kegel (mit Ausnahme des Kegels 5) muss weniger als 60 Gramm betragen.

Für die Kegel gelten folgende Anforderungen:

  • Form und Abmessungen müssen den Angaben in Abbildung 6 entsprechen; das heißt, dass unter anderem das Fertigungsmaß auf Höhe 50-160 mm 100 mm plusminus 1 mm sein muss und das Verschleißmass auf Höhe 80 mm nicht 98 mm unterschreiten darf.
  • die Masse (Gewicht) der Kegel muss wie folgt betragen: für Normalkegel (1750 60 + 30 g), für Kegel 5 (mit Kappe) (1780 ± 30 g)
  • der Schwerpunkt des Kegels muss in einer Höhe von 162 mm ± 3 mm liegen.
  • bei einer Materialtemperatur von + 20° C muss di e Oberflächenhärte 50 Grad ± 5 Grad Shore D betragen.
  • die an der Kegelgrundfläche befindliche Platte (Kegelbodenplatte) muss aus- wechselbar und weiß sein.
  • Im Mittelpunkt der Kegelgrundfläche muss sich eine federnde Zentrierkugel befinden. Diese Zentrierkugel muss soweit vorstehen, dass der Kegel auf einer ebenen Fläche nicht stehen bleibt. Die Zentrierkugel muss aus Stahl oder gleichwertigem Material sein. Der Federdruck, mit dem die Zentrierkugel nach unten gedrückt wird, muss 1930 g ± 70 g betragen.
  • das Material des Kegels muss homogen sein. Es dürfen keine Hohlräume, keine schweren oder leichten Kerne und keine inhomogenen Stellen sein. Außer der Ausnehmung für die Zentrierkugel und Feder dürfen im Kegel keine Hohlräume, keine schweren oder leichten Kerne und keine inhomogenen Stellen sein.
  • die Oberfläche der Kegel muss so sein, dass weder die Kugel noch andere Teile der Bahneinheit beschädigt werden können.
  • die Kegel müssen einfarbig sein. Es dürfen innerhalb einer Bahneinheit nur gleichfarbige und fabrikatgleiche Kegel verwendet werden. Die Erkennbarkeit der Kegel vor ihrem Hintergrund darf nicht beeinträchtigt sein.
  • Pro Satz darf nur eine Kegelart (Kegel – wie bisher oder Kegel NF – Neue Form) eingesetzt werden, eine Vermischung der unterschiedlichen Formen bzw. Fabri- kate ist nicht zugelassen.
  • Bei offiziellen Veranstaltungen (Ligaspiele, Turniere, Meisterschaften usw.) darf jeweils nur eine Kegelform bzw. Fabrikat pro Veranstaltungsort eingesetzt wer- den.

Kegel NF (Neue Form)

Für den Sportbetrieb/Wettkämpfe dürfen nur die von der WNBA zugelassenen Kegel verwendet werden.
Ein Satz Kegel (Kegel NF) besteht aus 9 gleichförmigen Kegeln.
Innerhalb eines Satzes müssen die Kegel NF zueinander passen und der Massen-unterschied zwischen dem schwersten und dem leichtesten Kegel muss weniger als 30 Gramm betragen.

Für die Kegel NF gelten folgende Anforderungen:

  • Form und Abmessungen müssen den Angaben in Abbildung 8 entsprechen; das heißt unter anderem, das Fertigungsmaß muss auf Höhe 90 mm - 110 plusmi- nus 1,5 mm sein und das Verschleißmass auf Höhe 80 mm darf 107,5 nicht un- terschreiten
  • die Masse (Gewicht der Kegel NF ohne Zentriereinrichtung) muss wie folgt be- tragen: 1660 ± 30 g, der Schwerpunkt des Kegels muss in einer Höhe von 171 ± 4 mm liegen
  • bei Kegel (NF) mit Zentriereinrichtung muss das Gewicht 1700 ± 40 g und der Schwerpunkt 164 ± 5 mm betragen
  • bei einer Materialtemperatur von + 20° C muss di e Oberflächenhärte 50 Grad ± 5 Grad Shore D betragen.
  • Innerhalb eines Satzes müssen die Kegel NF mit Zentriereinrichtung zueinander passen und der Massenunterschied zwischen dem schwersten und dem leichtestenKegel muss weniger als 40 Gramm betragen.
  • die an der Kegelgrundfläche befindliche Standplatte/Kranz (Kegelbodenplatte) muss weiß sein,
  • das Material des Kegels muss homogen sein. Es dürfen keine Hohlräume, keine schweren oder leichten Kerne und keine inhomogenen Stellen sein.
  • die Oberfläche der Kegel muss so sein, dass weder die Kugel noch andere Teile der Bahneinheit beschädigt werden können.
  • die Kegel müssen einfarbig sein. Es dürfen innerhalb einer Bahneinheit (Spiel- einheit) nur gleichfarbige Kegel verwendet werden. Die Erkennbarkeit der Kegel vor ihrem Hintergrund darf nicht beeinträchtigt sein.
  • Pro Satz darf nur der Kegel NF (entweder mit oder ohne Zentriereinrichtung) oder der Kegel AF eingesetzt werden, eine Vermischung der unterschiedlichen Kegelformen bzw. Fabrikate ist nicht zugelassen.
  • Bei offiziellen Veranstaltungen (Ligaspielen, Turniere, Meisterschaften u.s.w.) darf jeweils nur eine Kegelform bzw. Fabrikat pro Veranstaltungsort eingesetzt werden.
  • Der Kegel ist in seiner Form so geschaffen, dass es bei regelkonformer Aufstel- lung (Abbildung 4) auch mit Jugend-B (U14) Kugeln Ø140 mm keine/kaum Durchläufer geben kann.
  • Die Standfläche des Kegels NF darf keine scharfen Kanten haben und muss fest auf der Oberfläche der Kegeltischplatte/Standplatten stehen.
  • Der Kegel NF muss eine Kennzeichnung (Prägung: Markenname) haben.

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(Quelle: Technische Vorschrift Classic Kegeln [2.9])